
HINWEISGEBERSYSTEM
Melden Sie einen möglichen Verstoß
Die strikte Einhaltung geltender Regeln und Gesetze bestimmt unser verantwortungsvolles Handeln. Compliance hat daher oberste Priorität und wird durch das Null-Toleranz-Prinzip vorangetrieben.
Ihr Ansprechpartner bei der Meldung eines möglichen Verstoßes:
Kingeter GmbH QM Abteilung
Reuschstraße 44
73092 Heiningen
Das bedeutet, dass wir uns zu unseren Compliance-Themen (siehe Code of Conduct) sowie allen anderen Gesetzen bekennen. Wir bekennen uns auch zu unserer Verantwortung für gute Arbeitsbedingungen, insbesondere in den Bereichen Menschenrechte und Umweltschutz, dass bestimmte Grundsätze und Standards auch in unseren Lieferketten von Lieferanten und unseren Geschäftspartnern angewendet werden.
Seriöse Hinweise helfen uns Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und unsere Geschäftspartner zu reduzieren.
Daher nehmen wir Sie und Ihre Anliegen ernst. Die Möglichkeit, Hinweise abzugeben, steht allen Kingeter-Mitarbeitenden, aber auch Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten zur Verfügung.
Wir schützen die Interessen der Hinweisgebenden nicht nur durch die Einrichtung eines gesicherten Whistleblowing-Systems, sondern auch durch die Zusage, eingehende Hinweise vertraulich zu behandeln und im besten Wissen handelnde Hinweisgebende mit allen gebotenen Mitteln gegen etwaige aus einer Meldung resultierende Nachteile zu schützen. Sie können Hinweise auch gänzlich anonym melden, sofern rechtlich zulässig.
Die mit der Betreuung des Hinweisgebersystems der Kingeter GmbH betrauten Personen bieten Gewähr für unparteiisches Handeln, sind unabhängig, an Weisungen nicht gebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Bitte beachten Sie: Das Hinweisgebersystem ist kein Notfallservice! Bitte nutzen Sie die Meldekanäle des Hinweisgebersystems nicht, um eine unmittelbare Bedrohung für Leib, Leben, Gesundheit oder Sachgüter zu melden, da die Meldekanäle hierfür nicht ausgelegt sind. Informieren Sie erforderlichenfalls die zuständigen Behörden wie beispielsweise Feuerwehr oder Polizei.